Die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG hat keinen Makler beauftragt und verkauft provisionsfrei
Objekt
Das im Wesentlichen unbebaute Grundstück ist bewachesen. Zum Teil befinden sich Reste von Wochenendhäusern und von Befestigungen sowie Haus- und Gartenreste auf dem Grundstück.
Im Flächennutzungsplan von 2007 ist der Bereich als Wohnbaufläche W2 (GFZ bis 1,5) ausgewiesen. Es existiert kein festgesetzter Bebauungsplan. Grundlage für die Zulässigkeit eines Vorhabens bildet der § 34 des Baugesetzbuches, wonach sich Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen müssen. Für des Maßes der baulichen Nutzung fehlen konkrete Maßfestsetzungen. Bezugsgröße bildet die vorhandene Bebauung. Einzelhandelsnutzungen werden mit Hinweis auf ein im Bezirksamt vorliegendes Zentren- und Einzelhandels-Konzept ausgeschlossen. Hinsichtlich des Vorhabens ist vor einem Verkauf eine Abstimmung mit dem Bezirksamt Lichtenberg erforderlich.
Erschliessung
Das Grundstück wird durch die öffentlichen zum Anbau bestimmten Storkower Straße und Rudolf-Seiffert-Straße erschlossen. Beide Straßen gelten als endgültig hergestell. Erschließungsbeiträge werden somit voraussichtlich nicht mehr erhoben. Bei entsprechender Erneuerung, Verbesserung oder Erweiterung können zukünftig Straßenausbaubeiträge anfallen. Die technische Erschließung (u.a. mit Wasser, Elektroenergie etc.) des Grundstücks erfolgt ortsüblich. Entlang des südlichen und östlichen Grenzbereichs des Grundstücks liegen Wasserversorgungsleitungen und Entwässerungsanlagen der Berliner Wasserbetriebe. Hinsichtlich dieser Flächen soll mit einem Verkauf ein Leitungsrecht für die Wasserbetriebe im Grundbuch gesichert werden. Auf einer südlichen Teilfläche des Grundstücks befinden sich Anlagen der Deutschen Telekom (Kabelkanalanlagen und ein Kabelschacht), die bestehen bleiben müssen. Für diese ist im Grundbuch ein Leitungs- und Anlagenrecht gesichert.