Die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG hat keinen Makler beauftragt und verkauft provisionsfrei
Objekt
Das Grundstück hat einen unregelmäßigen, nahezu trapezförmigen Zuschnitt. Die Grundstückstiefe beträgt ca. 240 m und die Grundstücksbreite ca. 200 m. Die Geländeoberfläche innerhalb des Grundstücks und am Koppelweg variiert zum Teil um 1,5 m. Das Grundstück wird über den Koppelweg und die Mohriner Allee erschlossen und wird nach der derzeitigen Nutzung in zwei Bereiche unterteilt.
Am Koppelweg befindet sich auf einer eingefriedeten Fläche von ca. 1.050 m² ein Einfamilienhaus sowie ein zum Abriss bestimmtes Nebengebäude. Das Baujahr des Wohngebäudes ist um 1930. Es handelt sich um ein eingeschossiges, massives, teilunterkellertes Einfamiliengebäude mit ausgebautem Dachgeschoss. Das Wohnhaus weist einen normalen baulichen Gesamtzustand aus. Das Wohngebäude ist sanierungsbedürftig. Die BGF des Wohnhauses beträgt ca. 294 m².
Die verbleibende Fläche des Grundstücks von ca. 39.650 m² dient dem produktionsorientiertem Gewerbe. Die überbaute Grundfläche beträgt insgesamt etwa 10.442 m². Die auf dem Grundstück befindlichen Hallen sind überwiegend, vereinzelt im Bereich der Sozial- und Büroräume aus mehreren Ebenen, eingeschossig. Das Verwaltungsgebäude ist viergeschossig. Das Baujahr der Gebäude liegt zwischen 1930 und 1980.
Die Gebäude sind instandsetzungsbedürftig. Elektro- und Sanitärinstallation sowie die Heizungsanlage entspricht nicht dem heutigen Standard.
Zurzeit besteht 1 Wohnmietvertrag - die Miete beträgt 185,60 €/ p. m. (Brutto) - und 17 Gewerbe- und Stellplatzmietverträge mit Mieteinnahmen von 23.919,93 €/ p. m. (Brutto). Alle Gewerbe- bzw. Stellplatzmietverträge sind jederzeit kündbar. Ein Gewerbemietvertrag mit einer monatlichen Bruttomiete von 3.421,25 € endet am 31.08.2010.
Der überwiegende Teil des Grundstücks liegt nach den Ausweisungen des Baunutzungsplanes im "beschränkten Arbeitsgebiet“ mit einer Baustufe II/3 (GRZ 0,4, BMZ 2,4).
Eine kleinere Fläche des Areals liegt im "Nichtbaugebiet", Die Zulässigkeit einer Bebauung ist nach § 34 oder 35 BauGB (Außenbereich) zu beurteilen.
Zur Klärung städtebaulicher Fragen steht Herr Machtemes - Tel. 90239 2665 - vom Stadtplanungsamt des Bezirksamtes Neukölln von Berlin zur Verfügung.