Die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG hat keinen Makler beauftragt und verkauft provisionsfrei
Objekt
Das Grundstück ist ein Eckgrundstück und wurde bisher zu Erholungszwecken genutzt. Es ist mit einem Kleinhaus und einem Schuppen in abrissreifem Zustand bebaut. Der Abriss dieser Baulichkeiten liegt in der Verantwortlichkeit des Käufers. Die Baulickkeiten wurden von den ehemaligen Nutzern errichtet. Dem Verkäufer ist nicht bekannt, ob Baugenehmigung erteilt wurde.
Das Grundstück gehört zu einem Bereich der gemeinsam mit der angrenzenden Kleingartenanlage "Klein-Biesdorf-Süd" und dem parkartig angelegten Gelände um den Biesdorfer Baggersee planungsrechtlich als Außenbereich zu betrachten ist. Die planungsrechtliche Prüfung geplanter Vorhaben erfolgt deshalb nach § 35 BauGB. Die Errichtung eines kleinen Einfamilienhauses wird aufgrund der bereits im Umfeld vorhandenen Wohnnutzungen nicht ausgeschlossen. Für den durch die Bebauung entstehenden Eingriff in Natur und Landschaft sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu leisten. Es wird empfohlen, die beabsichtigte Bebauung und Nutzung mit dem Stadtplanungsamt Marzahn-Hellersdorf, Frau Priemer, abzustimmen.
Erschliessung
Die Erschließung erfolgt über die öffentliche, zum Anbau bestimmte Schrodaer Straße. Die Straße ist nicht vollständig hergestellt. Nach Auskunft der Leitungsunternehmen befanden sich auf dem Grundstück ein Strom-, Wasser- und ein Telefonanschluss, die stillgelegt sind.